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'''Schelte''' bezeichnet im gehobenen Deutsch eine verbale Maßregelung, einen . De Gruyter, Berlin / New York 1967; Neudruck (?21. unveränderte Auflage?) ebenda 1975, ISBN 3-11-005709-3, S. 642.</ref> bedeutete.

Der Ausdruck ist in seiner ursprünglichen Form kaum noch gebräuchlich (z. B.: ''er schalt ihn einen Narren''), nur gegenüber Kindern taucht er noch auf (''ich habe zu Hause Schelte bekommen'').

In dem heute noch gebräuchlichen juristischen Terminus '''''', ''frei von öffentlichem Tadel'', ist der Begriff ?Schelte? jedoch noch in Gebrauch. In der Justizkritik hat die als zulässige Form Bedeutung. Sonst wird ?Schelte? mitunter zur Bezeichnung einer unangemessenen oder schlecht begründeten verwendet, wie beispielsweise für ?Politikerschelte? oder auch ?Spielerschelte?.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise