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Startseite > Verweis
Ein '''Verweis''' ist:
  • ein Hinweis im Text auf eine andere Textstelle, siehe
  • eine Technologie der Vernetzung in IT im Allgemeinen, siehe
  • ein elektronischer Verweis (Verlinkung) in einem Hypertext, siehe
  • in Computerprogrammen die Referenz auf ein Objekt, siehe
  • eine schriftliche Missbilligung von Regelverstößen, besonders im Schul- und Ausbildungswesen, siehe und auch
  • im deutschen Disziplinarrecht die schriftliche Rüge eines Beamten, siehe
  • im deutschen Strafvollzug die schwächste Stufe der Disziplinarmaßnahme, siehe
  • bei der Bundeswehr eine Disziplinarmaßnahme, siehe
Als '''Verweis''' oder '''Verweisung''' bezeichnet man ferner die Anweisung zum Verlassen:
  • von öffentlichem Grund im Polizeirecht,
  • des Spielfeldes im Mannschaftssport, Platzverweis, Feldverweis, siehe
  • einer Schule,
  • einer öffentlichen Einrichtung oder eines Lokals, siehe
  • einer Privatwohnung, siehe
  • des Landes, siehe
'''Verweisung''' bedeutet in der Rechtswissenschaft außerdem:
  • im Prozessrecht die Übergabe eines Verfahrens an ein anderes Gericht, siehe
  • in normativen Texten die verbindliche Bezugnahme auf eine andere Rechtsnorm, siehe ,
  • oder die kollisionsrechtliche Weiterverweisung im Internationalen Privatrecht, siehe ,
  • Weisung der Versicherung an den Versicherungsnehmer, im Schadensfall einen anderen als den ursprünglich ausgeübten Beruf auszuüben, siehe ,
'''Siehe auch:'''